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Akkreditierung

Das Institut für Rechtsmedizin ist seit dem 17.Dezember 2004 nach der DIN EN ISO 17025 akkreditiert.

Der Nachweis, dass ein medizinisches Laboratorium die Anforderungen der ISO 17025 erfüllt, wird durch eine zugelassene Akkreditierungsstelle bestätigt. Das Institut wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung mbH (DGA), die im Deutschen Akkreditierungsrat (DAR)  vertreten ist, akkreditiert - die DGA wird zukünftig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) repräsentiert.

 Als akkreditiertes Institut sind wir zur Sicherstellung der Qualität verpflichtet, regelmäßig an Ringversuchen teilzunehmen.  Die Qualität unserer Befunde und unserer Kompetenz beweisen wir durch die erfolgreiche Teilnahme an verschiedenen jährlich stattfindenden Ringversuchen - Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Unterseiten der entsprechenden Fachbereiche.

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